Die Lehre
Die Lehre ermöglicht es Jugendlichen, einen Handwerks-, Handels- oder Dienstleistungsberuf zu erlernen und nach einer zusätzlichen Meisterausbildung einen guten Arbeitsplatz zu bekommen oder erfolgreicher in die Selbstständigkeit zu gehen. In der Tat ist der Unterricht "dual", die Ausbildung erfolgt zweigleisig. Der praktische Teil der Ausbildung wird in einem mittelständischen Unternehmen durchgeführt, der theoretische Teil findet in einem Schulungszentrum statt. Der Unterricht umfasst daher sowohl allgemeine als auch technische und praktische Ausbildung. Die Grundsätze zwischen dem Lehrling und seinem Meister sind im Lehrvertrag geregelt. Den richtigen Beruf wählen
Die Wahl des "richtigen" Berufs ist keine leichte Aufgabe. Ehrliche Selbsteinschätzung ist die erste Voraussetzung. Um einen Beruf zu wählen, ist es sehr wichtig, seine Fähigkeiten und Interessen sowie seine Schwächen zu kennen. Je besser ein angehender Lehrling sich selbst kennt, desto einfacher ist es, die richtige Wahl zu treffen. Darüber hinaus fällt es dann leichter, die eigene Wahl vor sich selbst und vor anderen zu begründen. Daher ist „keine Lust auf Schule“ kein gutes Argument dafür, die Lehre zu beginnen. Es ist wichtig, einen Beruf aus Überzeugung zu wählen. Als Hilfestellung bietet die Agentur für Arbeit Berufsberatung und Berufswahlorientierung an. Einzelne Schritte zum Starten der Lehre
A: Die Suche nach einer Lehrstelle in den Zeitungen, Bekanntenkreis, Lehrstellenbörse ... etc. B: Die Vertragsunterzeichnung muss vom Lehrling oder vom Erziehungsberechtigten des minderjährigen Lehrlings und der Bildungseinrichtung unterschrieben werden. So haben beide Vertragspartner bestimmte Verpflichtungen, zum Beispiel muss der Meister sicherstellen, dass der Lehrling einen festgelegten Lehrplan erhält, damit er auf Prüfungen und die anschließende Ausübung seines Berufs vorbereitet ist. C: Die Untersuchung auf Eignung. Um feststellen zu lassen, ob der angehende Lehrling körperlich in der Lage ist, seinen gewünschten Beruf auszuüben, muss er sich innerhalb von festgelegter Frist nach Vertragsschluss einer Untersuchung bei einem anerkannten medizinischen Dienst unterziehen.
Die wesentlichen Punkte des Lehrvertrages
Die Art, die sachliche und zeitliche Aufstellung sowie die Zielsetzung der Lehre, vor allem die berufliche Tätigkeit, für die diese Ausbildung erfolgt; Beginn und Dauer der Lehre; Bildungsaktivitäten außerhalb der Bildungseinrichtung; Die Länge der regulären täglichen Lehrzeit; Die Dauer der Probezeit; Die Zahlung sowie Höhe der Vergütung; Die Urlaubsdauer; Die Bedingungen, unter denen den Lehrvertrag gekündigt werden kann.
Die Dauer der Lehre
Die Dauer der Lehre muss der vorgeschriebenen Ausbildungszeit für den gewählten Beruf entsprechen. In der Regel dauert eine Ausbildung drei Jahre. Abhängig von der bisherigen Bildung (z. B. bei Abitur) oder wenn die individuellen Leistungen dies rechtfertigen, kann die Dauer der Lehre verkürzt werden. Die Pflichten des Lehrlings Ein Lehrling ist an die Anweisungen des Ausbilders gebunden. Es besteht eine Anwesenheitspflicht, sowohl im Unternehmen (Ausbildungsbetrieb) als auch in der Berufsschule. Beim Krankwerden liegt es in der Pflicht des Lehrlings, sowohl das Unternehmen als auch die Berufsschule darüber in Kenntnis zu setzen. Jeder Lehrling hat eine Sorgfaltspflicht und ist dafür verantwortlich, alle Aufgaben akkurat und in Übereinstimmung mit seinen Fähigkeiten zu erledigen. Es liegt in der Verantwortung des Lehrlings sich die Ausbildungsinhalte ebenso selbstständig zu erarbeiten und das so genannte Berichtsheft zu führen und dieses permanent aktuell zu halten. Es besteht eine Geheimhaltungspflicht für alle Betriebsgeheimnisse mit denen ein Lehrling im Unternehmen (Ausbildungsbetrieb) in Berührung kommt, diese dürfen nicht an Dritte außerhalb des Ausbildungsbetriebs weitergereicht werden. In der Lehre durchhalten
Das Erlernen eines Handwerks oder einer Dienstleistung baut auf vielem auf, was bereits in der Schule gelernt wurde. Daher ist es sehr wichtig, dass der angehende Lehrling über ausreichend Schulwissen verfügt. Gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse sind besonders wichtig. Der angehende Lehrling sollte in der Lage sein, Texte zu schreiben und sich schriftlich und mündlich auszudrücken. Darüber hinaus sollten die mathematischen Kenntnisse die grundlegenden Arten von Berechnungen umfassen. In kaufmännischen Berufen hat die Mehrsprachigkeit einen großen Vorteil. Nicht nur in Bezug auf das Schulwissen muss der angehende Lehrling in Form sein, auch bei bestimmten individuellen Fähigkeiten und Merkmalen ist körperliche Leistung und Ausdauer gefragt. Es ist wichtig, bei der ersten Schwierigkeit nicht aufzugeben, sondern zu versuchen, geduldig und motiviert zu sein. Unpünktlichsein oder Fehlzeiten sind ein absolutes No-Go. Nur wenn der Lehrmeister erkennt, dass er sich auf den Lehrling verlassen kann, läuft die Lehre reibungslos. Wenn der Lehrling zeigen kann, dass er seine Arbeit ernst nimmt und selbständig und verantwortungsbewusst arbeiten kann, wird er vom Lehrbetrieb belohnt.
Eine durchgehende Teilnahme am Unterricht wird in der Lehre belohnt. Während des Lehrjahres lässt sich in jedem Fach die Hälfte der Jahresnote erhalten. Die Ausbilder führen Tests durch, bewerten das Leistungsniveau und die Mitarbeit und bewerten jedes Jahr drei umfassende Berichte über die betriebliche Praxis. Nach erfolgreichem Abschluss der Lehre und der Meisterausbildung folgt in den meisten Fällen die Suche nach einem geeigneten Job. Die Arbeit als Arbeitnehmer ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, das Einkommen zu sichern. Motivierte Fachkräfte mit einer ordentlichen Portion Mut und Selbstvertrauen können auch den Weg in die Selbstständigkeit wählen.
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